
Information für Wasser- und Abwassergebührenschuldner bei Eigentumswechsel
Gebührenschuldner ist nach der Wasserversorgungs- bzw. Abwasser-Satzung der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse durch Verkauf, Übergabe oder Todesfall ändern ist dies unverzüglich der Gemeinde Bötzingen - Rechnungsamt - zu melden.
Diese Meldung ist gemeinsam vom bisherigen und künftigen Eigentümer oder dem Nachlassverwalter vorzunehmen (Anschriften Käufer/Verkäufer, Zählerstand, Bankverbindungen usw.). Nur so ist gewährleistet, dass eine ordnungsgemäße und korrekte Abrechnung erfolgen kann. Hierzu ist im Rechnungsamt ein entsprechendes Formular erhältlich. Dieses können Sie vor Ort telefonisch oder per Email anfordern.
Weder die Grundbucheinsichtsstelle noch das Notariat dürfen den Eigentumsübergang von Grundstückseigentum an das Steueramt der Gemeinde zur Änderung der Gebührenstammdaten weiterleiten. Oft gehen sowohl Verkäufer als auch Käufer eines Grundstücks davon aus, dass dies automatisch so erfolgt. Das ist nicht der Fall. Deshalb ist die aktive Änderungsmeldung des bisherigen und künftigen Eigentümers notwendig.
Ihr Ansprechpartner ist Frau Maurer, 07633/9310-22 vom Rechnungsamt, Email: gabriele.maurer@boetzingen.de
Das Rechnungsamt






